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Baubegleitende Kampfmittelräumung

NACH DER RICHTLINIE DGUV201-027

Wir sind Ihr Leistungspartner für Baubegleitende Kampfmittelräumung, wenn eine eigenständige Kampfmittelräumung aufgrund zeitlicher oder örtlicher Umstände nicht erfolgen kann.

Die baubegleitende Kampfmittelräumung nach DGUV201-027, stellt technisch kein eigenständiges Verfahren in der Kampfmittelräumung dar. Vielmehr werden die Räumarbeiten zeitlich und örtlich mit den auszuführenden Bauarbeiten zusammengelegt. Bei der baubegleitenden Kampfmittelräumung werden die Techniken der „visuellen Kampfmittelräumung“ und der „Volumenräumung“ (Abtrag von Boden) bedient. Die „Baubegleitende Kampfmittelräumung“ ist in der Regel nur dann anzuwenden, wenn die vorgenannten Räumverfahren aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zur Anwendung kommen können oder der Aufwand einer Kampfmittelräumung im Vorfeld einer Baumaßnahme im Vergleich zur eigentlichen Baumaßnahme unangemessen hoch ist. Dies ist jedoch im Vorfelde, bspw. anhand von Testfeldern nachzuweisen. Hierzu verweisen wir speziell auf die DGUV201-027 Seite 23.

Wo ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung sinnvoll?

Eine baubegleitende Kampfmittelräumung ist dort sinnvoll, wo kein vollständiges Räumverfahren notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist, aber dennoch ein Restrisiko minimiert werden soll. Das betrifft vor allem Baustellen mit geringem Verdachtsgrad und kleineren, kurzfristigen Eingriffen in den Boden. Typische Situationen sind oberflächennahe Arbeiten, kleinere Aushubbereiche, Reparaturmaßnahmen und Havariefälle wie Gas-, Wasser- oder Stromschäden. Hier ermöglicht die Begleitung eine schnelle und flexible Absicherung, ohne dass umfangreiche Sondiermaßnahmen erforderlich werden. Auch wenn Bauabläufe unklar oder ständig wechselnd sind, kann eine baubegleitende Betreuung Risiken effizient reduzieren und den reibungslosen Ablauf sicherstellen.

Wo ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung NICHT sinnvoll?

Nicht geeignet ist die baubegleitende Kampfmittelräumung überall dort, wo eine tatsächliche Freigabe des Bodens benötigt wird. Sobald tiefere Erdarbeiten, Gründungen, Bohrpfähle, Spundwände, Großbohrungen oder größere Flächenbewegungen geplant sind, reicht eine reine Begleitung nicht aus. Gleiches gilt bei mittlerem oder hohem Kampfmittelverdacht, auffälligen historischen Luftbildern oder bekannten Kriegseinwirkungen. Auch wenn Behörden oder Auftraggeber eine dokumentierte Freigabe nach DIN 18323 / Bund-Länder-Leitfaden verlangen, ist die Baubegleitung ungeeignet. Sie bietet weder ein Freigabeniveau noch die technische Untersuchungstiefe klassischer Sondierverfahren und darf diese nicht ersetzen.

Wann könnte eine baubegleitende Kampfmittelräumung sinnvoll sein?

Vertrauen Sie einem zertifizierten Spezialunternehmen!

Die AGK Kampfmittelbergung ist gemäß § 7 des Sprengstoffgesetzes zertifiziert und erfüllt alle Anforderungen für die Durchführung von Kampfmittelsondierungen, Bergungen und Räumungen.
Unsere Mitarbeiter sind speziell geschult, werden regelmäßig weitergebildet und verfügen über langjährige Praxiserfahrung in der Kampfmittelräumung – auch unter schwierigen geologischen Bedingungen oder in sensiblen Bereichen.

Sicherheit, Diskretion und Präzision stehen für uns an oberster Stelle.
Wir beraten Sie umfassend, entwickeln ein auf Ihr Projekt zugeschnittenes Konzept und übernehmen auf Wunsch auch die vollständige Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

LEISTUNGSSTARKE GERÄTSCHAFTEN UND INNOVATIVE SONDIERTECHNIK ZUR TIEFEN- BZW. BOHRLOCHSONDIERUNG

Unser Unternehmen verfügt über diverse Gerätschaften wie z.B.:

3-Achsmagnetometer als klassische handgeführte Sonde oder im Druckkopf eines CPT-Drucksondensystems. Bohrlochradar zur zusätzlichen Verfikation von Verdachtspunkten. 13 diverse Bohrgeräte zur Herstellung von Sondierbohrungen u.a. Kettenbagger und drei Zweiwegebagger für Arbeiten im Gleis- oder Straßenbereich. Zwei 40t.-Lastkraftwagen zum kurzfristigen und flexiblen Transport zu Ihrem Bauvorhaben, fünf Verpressmaschinen zur hohlraumfreien Rückverfüllung der Sondierbohrungen im Kontraktorverfahre, eine 16t.-Stampffußwalze zur Verdichtung Ihres Baugrunds und fünf Radlader.